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Der Kauf von Immobilien in der Region Valencia ist jetzt günstiger: Wie sich der ITP im Jahr 2026 ändert

Veröffentlicht von esentyaestate An 15. Juni 2026
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Der Kauf von Immobilien in der Region Valencia wird ab Juni 2026 dank einer Steuerreform, die verschiedene Kosten im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen senkt, erschwinglicher. Zu den wichtigsten Maßnahmen zählt die Senkung der Grunderwerbsteuer (ITP), einer der Hauptkostenfaktoren für Käufer von Gebrauchtimmobilien in Spanien.

Die Reform beinhaltet auch Änderungen der Stempelsteuer (AJD), die mit Hypothekenurkunden verknüpft ist, sowie neue Steuererleichterungsmaßnahmen für Erbschaften und Schenkungen zwischen bestimmten Familienmitgliedern.

Ziel dieser Änderungen ist es, den Kauf von Immobilien zugänglicher zu machen, die Steuerbelastung bei Immobilientransaktionen zu reduzieren und die Bedingungen für diejenigen zu verbessern, die Immobilienvermögen in der Region Valencia kaufen, erben oder erhalten.

Die valencianische Gemeinschaft senkt die Grunderwerbsteuer ab Juni 2026

Die wichtigste Änderung für Käufer von Gebrauchtimmobilien ist die Senkung des allgemeinen Grunderwerbsteuersatzes (ITP) von 10% auf 9%.

Die ITP ist eine der wichtigsten Steuern, die beim Kauf einer gebrauchten Immobilie in Spanien anfallen, und stellt einen erheblichen Teil der gesamten Kaufkosten dar.

Durch diese Senkung zahlen Käufer beim Kauf von Immobilien in der Valencianischen Gemeinschaft weniger Steuern, was zu sofortigen Einsparungen zum Zeitpunkt des Kaufs führt.

Die Reform behält auch die bereits bestehenden reduzierten Steuersätze für bestimmte Gruppen bei, darunter:

  • Käufer unter 35 Jahren
  • Große Familien
  • Alleinerziehendenfamilien
  • Menschen mit Behinderungen
  • Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt

Der höhere Steuersatz nach § 11% für Immobilientransaktionen über 1 Million Euro bleibt unverändert.

Wie viel kann man beim Immobilienkauf sparen?

Die Reduzierung der ITP kann für viele Käufer zu erheblichen Einsparungen führen.

Zum Beispiel beim Kauf einer Gebrauchtimmobilie im Wert von 300.000 €:

  • Vor Juni 2026: 10% ITP → 30.000 €
  • Ab Juni 2026: 9% ITP → 27.000 €

In diesem Beispiel spart der Käufer 3.000 €.

Je höher der Immobilienwert, desto größer der finanzielle Vorteil durch die Steuersenkung.

Auch die hypothekenbezogenen Steuern werden reduziert

Die valencianische Steuerreform beinhaltet auch Änderungen bei der Stempelsteuer (AJD), einer Steuer, die mit notariell beglaubigten Dokumenten und öffentlichen Urkunden verbunden ist.

Ab Juni 2026 sinkt der allgemeine AJD-Satz von 1,51 TP3T auf 1,41 TP3T.

Auch wenn die Reduzierung gering erscheinen mag, bietet sie Käufern, die ihren Kauf über eine Hypothek finanzieren, zusätzliche Einsparungen, insbesondere bei höherwertigen Transaktionen.

In Verbindung mit der Reduzierung der ITP senkt diese Maßnahme die Gesamtkosten für den Immobilienkauf weiter.

Neue Steuervorteile für Erbschaften und Schenkungen

Die Reform bringt auch wichtige Änderungen bei der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung mit sich.

Bislang unterlagen Erbschaften und Schenkungen zwischen Geschwistern, Onkeln, Tanten, Neffen und Nichten einer deutlich höheren Besteuerung als Übertragungen zwischen direkten Familienmitgliedern.

Ab Juni 2026 profitieren diese Transaktionen von einer Steuervergünstigung nach § 25%.

Die valencianische Regierung hat außerdem Pläne angekündigt, diese Zulage ab Juni 2027 auf 50% zu erhöhen.

Die bestehende Steuererleichterung nach § 99% für direkte Verwandte, einschließlich Eltern, Kinder, Enkelkinder und Ehepartner, bleibt unterdessen unverändert.

Was bedeutet diese Steuersenkung für Immobilienkäufer?

Die Steuersenkungen kommen zu einem besonders wichtigen Zeitpunkt für den spanischen Immobilienmarkt.

In den letzten Jahren haben steigende Immobilienpreise und höhere Finanzierungskosten die Gesamtkosten für den Kauf eines Eigenheims erhöht.

Die Reduzierung sowohl der ITP als auch der AJD trägt dazu bei, diese Vorlaufkosten zu senken und den Immobilienerwerb für viele Käufer zugänglicher zu machen.

Diese Maßnahmen stärken auch die Wettbewerbsfähigkeit der Region Valencia im Vergleich zu anderen Wohnimmobilienmärkten in ganz Spanien.

Costa Blanca und Costa Cálida ziehen weiterhin Immobilienkäufer an

Die Steuersenkungen könnten sich besonders positiv auf einige der aktivsten Immobilienmärkte entlang der spanischen Mittelmeerküste auswirken.

Sowohl die Costa Blanca als auch die Costa Cálida erfreuen sich weiterhin starker Nachfrage, unter anderem dank folgender Faktoren:

  • Mediterranes Klima das ganze Jahr über
  • Große Auswahl an Neubau- und Bestandsimmobilien
  • Hervorragende nationale und internationale Verbindungen
  • Hohe Lebensqualität
  • Gut entwickelte Dienstleistungen und Infrastruktur

Niedrigere Kaufkosten könnten ein zusätzlicher Anreiz für diejenigen sein, die den Kauf einer Immobilie in diesen Gebieten erwägen.

Wenn Sie eine Immobilie an der spanischen Mittelmeerküste suchen, können Sie die verfügbaren Häuser auf Esentya Estate erkunden.

Häufig gestellte Fragen zu ITP in der Valencianischen Gemeinschaft

Wie hoch ist die ITP-Steuer in der Region Valencia ab Juni 2026?

Der allgemeine Grunderwerbsteuersatz (ITP) für Wiederverkaufsimmobilien sinkt von 10% auf 9%.

Wer kann von reduzierten ITP-Raten profitieren?

Ermäßigte Preise gelten weiterhin für Käufer unter 35 Jahren, kinderreiche Familien, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderungen und Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt.

Ändert sich auch die Hypothekensteuer?

Ja. Die Stempelsteuer (AJD) sinkt von 1,51 TP3T auf 1,41 TP3T.

Hat die Reform Auswirkungen auf Erbschaften?

Ja. Erbschaften und Schenkungen zwischen Geschwistern, Onkeln, Tanten, Neffen und Nichten profitieren derzeit von einem Steuerfreibetrag von 25%, der voraussichtlich im Jahr 2027 auf 50% erhöht wird.

Gilt die ITP-Reduzierung auch für ausländische Käufer?

Ja. Das ITP gilt für jeden, der eine Gebrauchtimmobilie in der Region Valencia erwirbt, unabhängig von der Nationalität.

Quelle: Regierung von Valencia (Generalitat Valenciana) und regionale Steuervorschriften, gültig ab Juni 2026.

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